Liebe Eltern,

bereits bekannt ist, dass der 21. und 22.12. bereits unterrichtsfrei sind. Damit werden die Weihnachtsferien vorgezogen. Die Schule beginnt wieder am 11.01.2021.

Ab dem kommenden Montag besteht nun zusätzlich auch die Möglichkeit, dass Ihr Kind in den DISTANZUNTERRICHT geht, wenn Sie für Ihre Familie das Infektionsrisiko zu den Weihnachtsferien verringern möchten. Damit verbunden ist, dass Ihr Kind zuhause lernt und arbeitet – das sind also keine vorgezogenen Weihnachtsferien! Sie entscheiden ob und wenn ja, ab welchem Tag ihr Kind in den Distanzunterricht geht.

Drei Punkte gibt es dabei zu beachten:

  1. Sie zeigen das Distanzlernen bei Ihrer Klassenlehrkraft schriftlich vorher an, wenn nicht anders möglich per Telefon oder Email (nicht von dem Account des Kindes). Eine Beantragung ist nicht mehr nötig. Sie geben dabei an, ab welchem Tag Ihr Kind in das  Distanzlernen geht. Ihr Kind kann die Schule dann erst wieder nach den Ferien besuchen.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind alle nötigen Unterrichtsmaterialien zuhause zur Verfügung hat (Neben den Büchern auch die nötige digitale Ausstattung).
  3. Klassenarbeiten finden in dieser Woche wie geplant statt und fließen in die Halbjahresnote ein. Es ist nicht gewünscht, dass ihr Kind die Klassenarbeiten mitschreibt, wenn Sie sich für das Distanzlernen entscheiden, da das dem Grundgedanken dieser Maßnahme widerspricht. Es liegt allein in der Entscheidung der unterrichtenden Lehrkräfte, ob nachgewiesen selbstangefertigte Ersatzleistungen anerkannt werden.

Den aktuellen Brief unseres Kultusministers finden Sie hier.

Viele Grüße und falls ich mich nicht mehr bei Ihnen melde – was ich sehr hoffe, wünsche ich Ihnen eine gute und „normale“ Weihnachtszeit.
Bleiben Sie gesund und achten Sie in Ihrer Familie mit viel Rücksicht aufeinander.

Rolf Bartels