Mit Beginn des bundesweiten Lockdowns am kommenden Mittwoch, den 16.12.2020 möchten wir, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben und dort lernen. Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt.

Es macht jetzt mehr Sinn denn je, diese Maßnahme zur Eindämmung der Infektion zu unterstützen.
Melden Sie Ihr Kind deshalb bis morgen unkompliziert per Telefon, Email oder schriftlich (im Logbuch) bei Ihrer Klassenlehrkraft ab.
Für die Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können, findet eine Betreuung in der Schule statt.

Kultusminister Tonne: "Alle, die zu Hause bleiben können, sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen. Dafür reicht es, das Fernbleiben der Kinder formlos per Telefon, Mail oder auf Papier gegenüber der Schule anzuzeigen. Lesen Sie die Stellungnahme hier. 

Liebe Eltern,

bereits bekannt ist, dass der 21. und 22.12. bereits unterrichtsfrei sind. Damit werden die Weihnachtsferien vorgezogen. Die Schule beginnt wieder am 11.01.2021.

Ab dem kommenden Montag besteht nun zusätzlich auch die Möglichkeit, dass Ihr Kind in den DISTANZUNTERRICHT geht, wenn Sie für Ihre Familie das Infektionsrisiko zu den Weihnachtsferien verringern möchten. Damit verbunden ist, dass Ihr Kind zuhause lernt und arbeitet – das sind also keine vorgezogenen Weihnachtsferien! Sie entscheiden ob und wenn ja, ab welchem Tag ihr Kind in den Distanzunterricht geht.

Drei Punkte gibt es dabei zu beachten:

  1. Sie zeigen das Distanzlernen bei Ihrer Klassenlehrkraft schriftlich vorher an, wenn nicht anders möglich per Telefon oder Email (nicht von dem Account des Kindes). Eine Beantragung ist nicht mehr nötig. Sie geben dabei an, ab welchem Tag Ihr Kind in das  Distanzlernen geht. Ihr Kind kann die Schule dann erst wieder nach den Ferien besuchen.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind alle nötigen Unterrichtsmaterialien zuhause zur Verfügung hat (Neben den Büchern auch die nötige digitale Ausstattung).
  3. Klassenarbeiten finden in dieser Woche wie geplant statt und fließen in die Halbjahresnote ein. Es ist nicht gewünscht, dass ihr Kind die Klassenarbeiten mitschreibt, wenn Sie sich für das Distanzlernen entscheiden, da das dem Grundgedanken dieser Maßnahme widerspricht. Es liegt allein in der Entscheidung der unterrichtenden Lehrkräfte, ob nachgewiesen selbstangefertigte Ersatzleistungen anerkannt werden.

Den aktuellen Brief unseres Kultusministers finden Sie hier.

Viele Grüße und falls ich mich nicht mehr bei Ihnen melde – was ich sehr hoffe, wünsche ich Ihnen eine gute und „normale“ Weihnachtszeit.
Bleiben Sie gesund und achten Sie in Ihrer Familie mit viel Rücksicht aufeinander.

Rolf Bartels

Achtklässler kümmern sich um Gedenkstein für Zwangsarbeiterkinder

Daverden – Auf einmal sind da 13- und 14-Jährige gleich in Klassenstärke auf dem Daverdener Friedhof. Und wie findet Friedhofsgärtner Werner Diekmann das? „Schön. Super. Ich freu’ mich. Es ist ja auch wichtig, dass nicht vergessen wird, was mal los war.“ Außerdem verhielten sich die jungen Leute ja auch zur Örtlichkeit äußerst angemessen und fast andächtig.

Das Ziel der Klasse 8a der Oberschule war der Gedenkstein für die 23 Kinder von Zwangsarbeiterinnen. „Höchstens zwei Jahre alt“, weiß Eliza. „Manche sind nicht einmal ein Jahr alt geworden.“ 21 der Kleinkinder polnischer und russischer Eltern starben zwischen 1943 und 1945 in der sogenannten Verwahranstalt in Cluvenhagen. Wobei es sich um einen ehemaligen Schweinestall handelte. Beerdigt sind die kleinen Menschen auf dem Friedhof in Daverden. Seit einigen Jahren erinnert ein Gedenkstein auf dem Friedhof an das Schicksal der Kinder.

Aktuelle Infos der Schulleitung

Die Infektionsdynamik ist im Landkreis Verden zurzeit außergewöhnlich hoch und weiterhin steigend. Damit steigt auch das Ansteckungsrisiko in unserer Schule. Glücklicherweise ist mir bisher keine Ansteckung bekannt. Dennoch ist unser Ziel, den Lockdown (Szenario C) und sogar den Teilgruppenunterricht (Szenario B) zu verhindern. Deshalb haben wir ab Montag, 26.10.2020 die Maskenpflicht auch im Unterricht sowie weitere Maßnahmen beschlossen (siehe unten). Damit schützen wir zugleich unsere Schüler*innen wie auch alle Mitarbeiter*innen.

Folgende Maßnahmen gelten ab Montag, 26.10.2020:

  1. In allen Bereichen der Schule gilt die Maskenpflicht (neu: auch in den Unterrichtsräumen).
  2. Die einzige Ausnahme besteht in der Pause nach Erreichen des Kohortenplatzes. Unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m zwischen den Schüler*innen darf die Maske abgenommen werden.
  3. Alle Schüler*innen halten mindestens zwei eigene Masken bereit (Wechsel nach Durchfeuchtung alle 2 bis 3 Stunden).
  4. Regelmäßiges Stoßlüften in allen Räumen der Schule.
  5. Gemeinsame kurze Frischluftgänge während der 75-Minuten-Blöcke werden empfohlen.

Aktueller Brief an die Eltern aus dem Kultusministerium

Download Brief aus dem MK vom 22.10.2020

Erkältungssymptome: Darf mein Kind zur Schule?

Download Informationsschreiben

Eltern-Schülerinnen-Schüler-Brief zum Schulstart 2020/21

Download Elternbrief vom 26.08.2020

Ergänzungen zur Schulordnung während der Coronazeit

Download Ergänzungen Schulordnung

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Gemeinderat bekommt Führung in der neuen Oberschule – auch ohne große Feier

Langwedel – Ein schöner offizieller Festakt, so mit Schlüsselübergabe und allem? Aufgeschoben auf irgendwann. Wegen Corona natürlich. „Wir haben Rolf Bartels den Schlüssel schon mal vorher gegeben“, sagt Bürgermeister Andreas Brandt. „Und er hat ihn bis heute nicht zurückgebracht.“ Warum sollte der Leiter der Oberschule Langwedel auch, schließlich folgte der ersehnte Umzug in die neue Schule schon zwei Jahre später als einst gedacht. Außerdem sind sie alle in Langwedel durch die Bank weg mehr als zufrieden mit ihrer neuen Schule, wie sich bei diesem abendlichen Besichtigungsrundgang mit dem Gemeinderat zeigen wird.

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