Was ist los an der Oberschule am Goldbach?
Verpflichtende Corona-Selbsttests
Update der Corona-Maßnahmen (Stand 07.04.2021)
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Durchführung von Corona-Selbsttests in Schulen als Mittel zur Eindämmung der Infektionen ab kommende Woche verpflichtend eingesetzt werden. Die Selbsttests werden nach den Ferien zweimal pro Woche zu Hause durchgeführt. So läuft es an unserer Schule:
Ausgabe der Selbsttests am Montag, 12.04.2021
- Am Montag findet kein Unterricht – auch kein Distanzunterricht – statt (Für die bisher angemeldete Notbetreuung ist gesorgt.).
- Am Montag werden wir an alle unserer Schüler*innen jeweils zwei Test-Kits ausgeben. Außerdem geben wir noch die Ausdrucke „Testpflicht Elterninfo“ und den „Testnachweis für die Schule“ mit. (Die „Testpflicht Elterninfo“ geben Sie bitte unterschrieben am Dienstag oder Mittwoch mit in die Schule).
- Ihre Klassenlehrkräfte organisieren mit Ihnen gemeinsam die Ausgabe außerhalb des Schulgebäudes. Bilden Sie Mitbringgemeinschaften oder helfen sie als Elternvertreter*innen bzw. mit den Schüler*innen bei der Verteilung auch in den umliegenden Ortschaften.
Durchführung der Selbsttestung
- Die Selbsttests werden am Morgen vor dem Unterricht in der ersten Woche für die Gruppe Rot am Dienstag und Donnerstag und für die Gruppe Grün am Mittwoch und Freitag durchgeführt (in der darauffolgenden Woche am Montag/Mittwoch und Dienstag/ Donnerstag).
- Wie der Test durchgeführt wird, erfahren Sie in der „Information Anwendung Selbsttest“ und schauen sich das Erklärvideo an (Link: https://youtu.be/-NXv8rgnfmI).
- Bei negativem Test (oder ungültigen Test) füllen Sie den „Testnachweis für die Schule“ mit Unterschrift aus (bitte abschneiden) und geben Ihrem Kind die verwendete Testkassette im Beutel mit. Erst dann darf Ihr Kind am Unterricht teilnehmen.
- Bei positivem Testergebnis melden Sie sich bitte bei uns in der Schule und wenden sich an Ihren Hausarzt zur Nachtestung. Ihr Kind verbleibt bis zum Testergebnis des Arztes in Quarantäne und erhält Distanzunterricht.
- Sollte ein Test ungültig sein (siehe „Information Anwendung Selbsttest“) oder Sie bzw. Ihr Kind die Testung ausnahmsweise vor dem Unterricht nicht durchgeführt haben, betritt Ihr Kind nicht die Schule, sondern wird den Selbsttest unter Aufsicht in der Schule (Sporthalle) selbst durchführen. Eine Nachtestung findet auch statt, wenn der „Testnachweis für die Schule“ oder die Testkassette im Beutel fehlt.
Am Dienstag, den 13.04.21 starten wir im Szenario B mit der Gruppe Rot beginnen. Sollte der Inzidenzwertes 100 dauerhaft überschreiten (drei Tage) ist der Wechsel ins Szenario C (außer der Abschlussschüler*innen) vorgesehen.
Alle Formulare und Downloads finden Sie in unserem Service-Bereich
Kostenübernahme für digitale Endgeräte
Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, deren Familien auf Grundsicherung angewiesen sind. Im Regelfall werden bis zu 350,- € vom Jobcenter übernommen. Es kann folgende Bescheinigung als Antrag und für die Bestätigung der Schule genutzt werden:
Update der Corona-Maßnahmen (Stand 12.02.2021)
Grundsätzlich ändert sich bis Ende Februar noch nichts! Das heißt, dass alle Schüler*innen der Klassen 5 bis 8 weiterhin im Distanzunterricht bleiben. Alle Schüler*innen der 9. und 10. Klassen sind weiterhin von der Präsenzpflicht befreit und können im Distanzunterricht bleiben. Eine weitere Mitteilung der Eltern ist nicht nötig. Eltern von Schüler*innen der Jahrgänge 9/10, deren Kinder wieder am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, melden sich dazu bitte bei Ihren Klassenlehrkräften.
Ab März beginnen wir voraussichtlich wieder mit dem Teilgruppenunterricht (Szenario B). Welche Klassen wir dann wieder direkt begrüßen dürfen, werden wir leider später erst erfahren. Interessante Informationen können Sie in der „10 Punkte-Agenda“ lesen.
Download: „Brief des Kultusministers vom 11.02.2021“
Download: „Brief des Kultusministers vom 11.02.2021 (verkürzt)“
Update der Corona-Maßnahmen (Stand 20.01.2020)
Hier das Wichtigste auf einen Blick:
- Der Distanzunterricht für die Jahrgänge 5 bis 8 geht weiter.
- In den Jahrgängen 9/10 ist eine Abmeldung vom Präsenzunterricht bis zum 12.02. möglich. Dieser Antrag sollte bis diesen Freitag an die Klassenlehrkraft schriftlich (Download Antrag), über eine persönliche Email oder telefonisch gestellt werden. In diesem Fall besteht weiter Schulpflicht im Distanzlernen.
Weitere Informationen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Download: „Elternbrief des Schulleiters vom 20.01.2021“
Download: „Antrag: Befreiung von der Präsenzpflicht vom 20.01.2021“
Download: „Brief des Kultusministers vom 20.01.2021“
Download: „Brief des Kultusministers vom 20.01.2021 (verkürzt)“
So geht es nach den Ferien weiter
Die Jahrgänge 5 bis 8 werden bis zum 29.01.2021 im Distanzlernen (Szenario C) zu Hause beschult. Eine Notbertreuung für die Jahrgänge 5 & 6 wird gestellt. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern bei den Klassenlehrkräften per Telefon oder Email.
Download: Konzept für den Distanzunterricht (Szenario C)
Beide Jahrgänge 9 und 10 werden in Halbgruppen (Szenario B) in der Schule beschult.Gruppe ROT startet. Der Präsenzunterricht findet tageweise wechselnd statt.